Anmeldung mit dem „rx“-Logo bei den Einwohnermeldeämtern

Anmeldung mit dem „rx“-Logo bei den Einwohnermeldeämtern



Ab dem 26. März 2014 besteht bei den Einwohnermeldeämtern in Deutschland die Möglichkeit, orthodoxe Rumänen mit dem Logo „rx“, was für die Behörden „rumänisch-orthodox“ bedeutet, anzumelden. Obwohl die Behörden in allen Bundesländern darüber informiert wurden, haben sie es bisher nur teilweise umgesetzt, so dass auf den Meldeformularen bei den Meldeämtern das Logo „rx“ noch nicht in den Meldeformularen eingetragen ist, z jetzt erscheinen nur noch die Logos „go“ für orthodoxe Griechen und „ro“ für orthodoxe Russen. Orthodoxe Rumänen müssen sich als solche deklarieren und den zuständigen Beamten mitteilen, dass es auch das „rx“-Logo für orthodoxe Rumänen gibt, und eine entsprechende Registrierung beantragen. Diesbezüglich können den Ämtern Mitteilungen des Innenministeriums vorgelegt werden, die die Umsetzung dieser Angelegenheit auf Bundesebene anordnen.


Die entsprechende Anmeldung wird auch bei der Anmeldung eines Neugeborenen bei den Standesämtern verlangt.


Unsere korrekte Anmeldung bei den Einwohnermeldeämtern ist aus mehreren Gesichtspunkten sehr wichtig, von denen wir zwei hervorheben:

  1. Diese Aufzeichnungen bilden eine Grundlage für die Identifizierung rumänisch-orthodoxer Kinder in den Schulen, implizit für die Möglichkeit, orthodoxen Religionsunterricht für sie in den Ländern zu organisieren, in denen dies bereits möglich ist.
  2. Künftig soll eine obligatorische Sondersteuer erhoben werden, die vom Staat eingezogen und (zu einem bestimmten Prozentsatz) an die Kirchen, denen die besteuerten Bürger angehören, abgeführt oder bei diesen für sozial-karitative Arbeit umverteilt wird ohne Religionszugehörigkeit. Unter diesen Bedingungen wird die Steuer von nicht ordnungsgemäß registrierten orthodoxen Rumänen gemäß der biblischen Realität und nicht der tatsächlichen verteilt.


Alle rumänisch-orthodoxen Gläubigen werden dringend gebeten, sich fortan ordnungsgemäß mit dem „rx“-Logo anzumelden. Dies müssen auch alle bisher in den Personenstandsregistern eingetragenen Personen tun, da sie mangels eines speziellen Logos für sie als griechisch-orthodox, russisch-orthodox oder etwas anderes eingetragen waren.

rx Bescheid

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